Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben und sich für eine Renovierung oder Umbau entscheiden, müssen Sie Folgendes wissen:
1. Reparatur ist eine Art Konstruktion. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung nach dem Raumordnungsgesetz (SPA) erforderlich. Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist Folgendes zu klären:
- die Reparaturarbeiten, die Sie sich vorstellen, ob sie Änderungen an den Strukturelementen des Gebäudes erfordern, in dem sich Ihr Haus befindet;
- ob Änderungen an den Umrissen der Bereiche erforderlich sind, die von allen Insassen gemeinsam genutzt werden sollen;
- ob der Zweck von Räumlichkeiten oder Teilen davon von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden geändert wird;
- ob sich die Lasten in den Räumlichkeiten ändern (z. B. aufgrund der Notwendigkeit, Geräte zu installieren usw.);
- Haben Sie vor Beginn der Reparaturarbeiten eine ausreichend detaillierte technische Dokumentation für den tatsächlichen Standort des Standorts (Standort der tragenden Strukturelemente, Installationen usw.)?
Je nach Art und Umfang der Reparatur- und Umbauarbeiten ist in den meisten Fällen die Erstellung einer Projektdokumentation erforderlich, aus der hervorgeht, dass durch die Reparatur das zuvor Erreichte sichergestellt oder erhalten wird:
- Tragfähigkeit, Stabilität und Haltbarkeit der Gebäudestrukturen während des Betriebs und seismische Einflüsse;
- Brandschutz;
- Schutz des menschlichen Lebens, der Gesundheit und des Eigentums;
- sichere Verwendung des gebauten (reparierten);
- Wärme- und Energieeinsparungen.
Bau- und Reparaturarbeiten können von unterschiedlichem Umfang sein: von der einfachen Wandmalerei bis zur vollständigen Rekonstruktion eines Hauses oder eines anderen Nichtwohnobjekts. Abhängig von der Komplexität der geplanten Reparatur- und Umbauarbeiten ist der Eigentümer als Teilnehmer am im Gesetz festgelegten Bauprozess dafür verantwortlich, Folgendes zu klären:
- ob Projekte für die von ihnen durchgeführten Arbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind;
- ob eine Genehmigung durch eine zuständige Behörde erforderlich ist;
- ob eine Abstimmung mit den Miteigentümern des Gebäudes und den Nachbarn erforderlich ist;
- ob es notwendig ist, die Vorschriften in Bezug auf Lärm, Bewegung, Lagerung von Baumaterialien usw. einzuhalten.
Die Abtretung von Bau- und Reparaturarbeiten erfolgt grundsätzlich durch den Eigentümer. Wenn die Person, die die Bau- und Reparaturarbeiten beauftragt, nicht der Eigentümer ist, muss sie über eine gesetzlich festgelegte Vollmacht verfügen.
Die Fälle, in denen eine Baugenehmigung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sind im Raumplanungsgesetz (SPA) geregelt und basieren auf Folgendem:
- Innen- und Außenanstrich von Gebäuden und Bauwerken;
- Austausch von Dachmaterialien (wenn Sie tragende Strukturelemente der Dachkonstruktion wie Balken, Stützen usw. ändern, fallen Sie nicht in diese Kategorie);
- Interne Rekonstruktionen, die sich nicht auf den Bau des Gebäudes auswirken, entfernen oder bewegen keine Wände und verändern nicht den Zweck der Räumlichkeiten und die Belastung in ihnen.
Eine umfassende Liste der Fälle, für die keine Genehmigung erforderlich ist, finden Sie in Artikel 151 des Gesetzes über die räumliche Entwicklung.
Empfehlung:
Selbst in Fällen, in denen das Gesetz dies nicht vorschreibt, ist die Vorbereitung von Projekten zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, da das Projekt die Möglichkeit bietet, die Art der Aktivitäten, die Art und Menge der Eingangsmaterialien vorab zu berechnen und somit eine Vorstellung von den erwarteten Wert der Konstruktion.
Während der Bau- und Installationsarbeiten ist es in den meisten Fällen erforderlich, Unterlagen zur Durchführung bestimmter Arten von Arbeiten zu führen. Die Verantwortung für die Pflege dieser Dokumentation liegt beim Eigentümer und der Person, die mit der Verwaltung des Bauprozesses beauftragt ist.
In Fällen, in denen die Renovierung mit einer Baugenehmigung und genehmigten Projekten begonnen hat, muss sie nach ihrer Fertigstellung durch Registrierung des abgeschlossenen Baus oder in einer anderen Reihenfolge in Betrieb genommen werden, abhängig von der Kategorie des Gebäudes, in dem sich der Standort befindet.