Nach dem Gesetz über lokale Steuern und Gebühren ist jeder, der eine neue Immobilie erworben hat, sei es ein Neubau oder ein Altbau, oder es handelt sich um eine Ersatzfrage, innerhalb von zwei Monaten nach dem Geständnis und der Registrierung der Transaktion bei der Registrierungsstelle verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Besteuerung mit Jahressteuer.
Eine solche Steuererklärung wird nicht nur beim Erwerb von Eigentum, sondern auch bei Begründung des Nutzungsrechts eingereicht. Hier ist der Nutzer zur Anmeldung verpflichtet. Die Erklärung wird in der Abteilung "Lokale Steuern und Gebühren" der Gemeinde abgegeben, in der sich die Immobilie befindet. Wenn Sie eine im Bau befindliche Immobilie gekauft haben, müssen Sie warten, bis das Gebäude die Nutzungserlaubnis erhalten hat, und diese erst innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Erlaubnis deklarieren. Die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes sehen Geldbußen vor, wenn dieser Begriff nicht eingehalten wird. Sie liegen nach Ermessen der Strafbehörde zwischen 10 und 400 BGN für Einzelpersonen. Die Geldbußen liegen im gleichen Bereich, wenn in der Steuererklärung nichts angegeben ist Die Daten für die Deklaration von Immobilien gelten auch für juristische Personen. Im Falle einer Unterlassung beträgt die Sanktion für Immobilien zwischen 100 und 1.000 BGN.
Im Falle der Vererbung einer Immobilie ist der Begriff für die Erklärung anders, da für sie eine andere Bestimmung des Gesetzes gilt. In diesem Fall muss die Erklärung innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden. Der gleiche Zeitraum gilt für Erbschaftssteuererklärungen. Für sie gilt die Regel, dass eine von einem Erben rechtzeitig abgegebene Erklärung auch den anderen Erben zugute kommt. Die Geldstrafe für das Versäumnis, eine Erklärung der Erben, Erblasser oder ihres gesetzlichen Vertreters (z. B. der Eltern eines minderjährigen Kindes, das eine Wohnung von seinem Großvater erbt) abzugeben, beträgt 10 BGN bis 500 BGN.
Hier ist zu sagen, dass im Falle einer Änderung der Immobilie eine Steuererklärung eingereicht werden muss, die zu einer Änderung der Steuer führen kann. Zum Beispiel Luxusrenovierung, größere Renovierung oder Änderung des Zwecks der Immobilie - von einem Bürohaus, von einem Haupthaus (für das 50% der Steuer gesetzlich gezahlt werden) zu einem Haus und anderen.
Die Eigentumserklärung kann auch von einer befugten Person vorgenommen werden. Für jede Immobilie wird eine separate Erklärung abgegeben.
І. Notwendige Dokumente für die Erklärung von Immobilien durch Einzelpersonen:
1. Erklärung nach Art. 14 der LMTDA;
2. Eigentumsdokument / Kopie /;
3. Nutzungserlaubnis oder Bescheinigung zur Inbetriebnahme / bei Neubau /;
4. Bescheinigung für Erben / im Falle einer Erbschaft /;
5. Entscheidung des TEMC / im Falle eines Hauptwohnsitzes /;
6. Vollmacht / nach Abgabe der Erklärung durch einen Bevollmächtigten /.
II. Notwendige Unterlagen für die Erklärung von Immobilien durch juristische Personen:
1. Erklärung nach Art. 17 des Gesetzes über die lokale Entwicklung / wenn die Immobilie nicht zu Wohnzwecken ist /;
2. Erklärung nach Art. 14 der LMTDA;
3. Eigentumsdokument / Kopie /;
4. Nutzungserlaubnis oder Bescheinigung über die Inbetriebnahme / bei Neubau /;
5. Vollmacht / nach Abgabe der Erklärung durch einen Bevollmächtigten /