Bei der notarialen Übertragung wird Folgendes gezahlt:
1. Notargebühr, berechnet nach dem Tarif für Notargebühren vom materiellen Interesse (wenn zwischen der Steuerveranlagung der Immobilie und dem Verkaufspreis ein Unterschied besteht - auf den höheren Betrag) + 20% MwSt.
2. Gebühr für die Eintragung der notariellen Urkunde in das Grundbuch der Standesbehörde in Höhe von 0,1% des materiellen Interesse.
3. Steuer auf den entgeltlichen Erwerb von Immobilien in Höhe von 0,1 bis 3%. Die Höhe der Steuer für jede Gemeinde wird vom Gemeinderat festgelegt. Die Steuer wird auf der Grundlage des höheren Werts zwischen den beiden Werten abgegrenzt - der Steuerveranlagung der Immobilie, die gemäß den Regeln des Anhangs към 2 des örtlichen Steuergesetzes und dem vereinbarten Preis festgelegt wird. Zu diesem Zweck erhält der Eigentümer der Immobilie vor dem Geständnis der Transaktion eine Steuerbescheinigung der Gemeinde seines Standortes. Die Beträge werden in der Regel an den Notar gezahlt, der den Eintrag der notariellen Urkunde und die Zahlung der fälligen Gebühren vornimmt.
Je nach Situation ist es möglich, extra zu bezahlen:
- Vergütung des Immobilienmaklers / der Agentur / - einvernehmlich festgelegt, in der Regel in Höhe von 2,5 bis 3%;
- Anwalts-, Berater- und sonstige Honorare.